Die Berufsausbildung schließt im betrieblichen Teil mit der Facharbeiterprüfung ab und im schulischen Teil mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule. Je nach Schulabschluss, der vor Eintritt in die Berufsschule erworben wurde, können mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Schulabschlüsse zuerkannt werden.
Mit der Neuordnung des Berufes Industriemechaniker entfallen die bisher üblichen drei Fachrichtungen.
Das Arbeitsgebiet umfasst Tätigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von Maschinen und Anlagen an wechselnden Einsatzorten.
Aus dem Handwerksbereich wird dazu vereinzelt der Beruf des Feinwerkmechanikers mit dem Schwerpunkt Maschinenbau (ehemals Maschinenbaumechaniker) zugeordnet. Zudem umfasst das Arbeitsgebiet Tätigkeiten im Bereich der Herstellung und Instandhaltung von Maschinen und Produktionssystemen an wechselnden oder festen Montageplätzen. Auch denkbar ist der Einsatz im Bereich der industriellen Serienproduktion. Durch seine weitreichenden Maschinen- und Anlagenkenntnisse ist der Industriemechaniker ein Generalist und somit vielseitig einsetzbar, was diesen Beruf besonders attraktiv macht.
Ansprechpartner
Michael Gerdes
Tel: 02303/27-2249
oder Verwaltung NTZ
Tel: 02303/27-2844
Mail: michael.gerdes@hellweg-bk.de
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