Internationale Förderklasse als Teil der Ausbildungsvorbereitung
Die Beschulung von jugendlichen Flüchtlingen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt im Berufskolleg im Rahmen der Schulpflicht gemäß § 34 Abs. 6 SchulG in Verbindung mit § 38 SchulG (Schulpflicht in der Sekundarstufe II) in der Internationalen Förderklasse im einjährigen Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung (Vollzeitform) gemäß § 21 und § 22 Abs. 3 APO-BK Anlage A, sofern keine Fachklassen des dualen Systems besucht werden.
Zielgruppe
Die Internationale Förderklasse richtet sich gezielt an geflüchtete Jugendliche, die erstmals eine deutschsprachige Schule besuchen und nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse verfügen. Eine Aufnahme ist auch möglich, sofern geflüchtete Jugendliche die Sekundarstufe I nur kurzfristig besucht haben und noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch einer Regelklasse im Berufskolleg verfügen.
Ziele des Bildungsganges
Die Ausbildungsvorbereitung ermöglicht einen dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschluss. Die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und die berufliche Orientierung umfassen Kompetenzen für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder einer Erwerbstätigkeit.
Ansprechpartner
Christof Nordhaus
Tel: 02303/27-1844
oder Verwaltung HBU
Tel: 02303/27-1244
Mail: christof.nordhaus@hellweg-bk.de
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